Die erneute Klage der Schutzgemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurde im Mai abgewiesen. Da eine anschließende Verfüllung der Grube mit schadstoffbelasteten Abfällen vorgesehen ist, klagt die Schutzgemeinschaft Hochwang nun in zweiter Instanz vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof...
Lesen Sie hier den ausführlichen Bericht ...
Diese kritische Dokumentation beleuchtet die Verfüllung von Gruben mit Industrieabfällen in Bayern.
Auch in unserer Region gibt es einige solcher Gruben. Insbesondere Sand- oder Tongruben werden hierfür genutzt, wobei das Verfüllen mit bestimmten Materialien bereits in 12 Bundesländern untersagt ist. Bayern gehört nicht dazu.
Sehen Sie dazu dazu ein Video des BUND Naturschutz Kreisgruppe Günzburg und Mitgliedern der Schutzgemeinschaft Hochwang e.V.
Niemand wird bestreiten, dass die Anlieger an der B 16 in Ichenhausen, Hochwang und Kötz vom Schwerlastverkehr und von Rabauken am Steuer massiv betroffen sind. Nun hat das Staatliche Bauamt eine monströse Planung für eine Ortsumgehung vorgelegt. Dabei wurde der Bundesverkehrswegeplan (immerhin ein Bundesgesetz!) souverän ignoriert. Statt 38 Millionen sind nun 100 Millionen Euro veranschlagt. Ob es dabei bleibt?
Als 2014 in Ichenhausen ein neuer Bürgermeister ins Amt kam, haben ihm Umweltschützer Anregungen unterbreitet, wie die Verkehrsbelastung vermindert werden könnte. Auch ein renommiertes Planungsbüro hatte seine Mitarbeit angeboten. Die Vorschläge wischte das Bauamt vom Tisch (Bürgerbeteiligung sieht anders aus) und der Bürgermeister meinte, dass man zwar darüber reden könne, aber erst dann, wenn die Umgehung gebaut ist. Vielleicht täuscht auch der Eindruck nicht, dass Verbesserungen unerwünscht wären, würden die doch die Notwendigkeit einer großformatigen Umgehung in Frage stellen.
Es bleibt die vage Hoffnung auf eine Umgehung, gegen die es viele Widerstände gibt. Nun hätte Noch-MdB Nüßlein seinen CSU-Lokalmatadoren vermitteln können (und in diesem Fall auch kostenlos), wie in Berlin über Straßenbauvorhaben gedacht wird: Wo geklagt wird, wird nicht gebaut.
Es kann doch nicht sein, dass die gebeutelten Anwohner auf eine ferne und unsichere Zukunft vertröstet werden, während es durchaus diskutable Verbesserungsmöglichkeiten gibt: Durchfahrverbote, Tempo 30 auch auf Bundesstraßen, intelligente, EDV-gestützte Verkehrslenkung (sollte hierfür nicht auch die Mindeltaltrasse einbezogen werden, die mittlerweile frei von Ortsdurchfahrten ist?), gezielter Ausbau des Schienenverkehrs kurzum: ein landkreisweites Verkehrskonzept, das auch stadtplanerische Aspekte einbezieht.Verkehrsberuhigung oder Ortsumfahrung?
Auf Einladung der LIB (Liste Ichenhauser Bürger) und der Grünen Günzburg fand am 12.07.21 erstmalig ein Lärmspaziergang in Ichenhausen statt ..... weiter zur Pressemitteilung
Tempo 30 auf der B 16Ortsdurchfahrt Ichenhausen
Von allen stadtplanerischen Aufgaben, die in Ichenhausen zu bewältigen sind, ist der Umgang mit dem Durchgangsverkehr sicherlich die größte. Die Verkehrsbelastung durch den Verkehr auf der Bundesstraße 16, erschwert durch eine 90 Grad-Kurve, beeinträchtigt die innerstädtische Lebensqualität erheblich.
Eine Ortsumgehung wird in absehbarer Zeit nicht verwirklicht werden, wobei deren entlastende Wirkung durchaus bezweifelt werden kann. Deshalb bietet sich als einzig möglich an, den innerstädtischen (Schwerlast-) und Durchgangsverkehr zu verlangsamen und zu vermindern.
In vielen vergleichbaren Kommunen wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung gerade auch auf Durchgangsstraßen durchgesetzt bei großer Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und oftmals gegen den Widerstand staatlicher Behörden.
Dabei ist die Rechtslage, auf Grund derer Tempo 30 anzuordnen ist, eindeutig und alternativlos, basierend auf einer Muss-Vorschrift, die nicht dem behördlichen Entscheidungsspielraum unterliegt. Lesen Sie hier weiter ...