..., dass der amerikanische Senator James William Fulbright ein Buch geschrieben hat mit dem Titel „Die Arroganz der Macht“?
Im Januar wollten sich zwei Stadträte aus Ichenhausen, ein Mitglied des Kreistages Günzburg und eine Bundestagsabgeordnete, die Mitglied des Haushaltsausschusses ist und im Februar mit der Bayerischen Verfassungsmedaille geehrt wird, die Tongrube Ichenhausen von außen anschauen.
Es dauerte nicht lange, bis der Betreiber angefahren kam und darauf verwies, dass man sich auf Privatgrund befinde.
Auf die Frage, woran das denn zu erkennen sei, kam die Antwort: „Weil ich Ihnen das jetzt sage.“
Ein Ausweichen auf einen nahe liegenden Feldweg war also nötig; der Eindruck einer völlig verwüsteten Landschaft ist geblieben.
...,wie es um Bahn und Bus in und um Ichenhausen bestellt ist?
Angenommen, Sie besuchen an einem Werktag eine Abendveranstaltung in Ichenhausen, die um 22 Uhr endet. Und Sie wohnen in Bibertal. Und Sie wollen mit dem öffentlichen Personennahverkehr dorthin. Die Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn bietet Ihnen dann folgende Verbindung an:
- Rufbus Ichenhausen Marktplatz ab 22.13h (nicht vergessen: bis 19h vorher anmelden)
- Günzburg Bahnhof an 22.35/ Agilis ab 23.19h
- Nersingen an 23.28h/ Bus 850 ab 23.47h
- Bühl Raiffeisenbank, Bibertal an 00.06h
Fahrtdauer zwei Stunden und drei Minuten;
Kosten (hier nur der Teilstreckenpreis, ein Verbundticket gibt es da nicht): 4,50 € (mit BahnCard 25 immerhin nur 3,35 €)
Streckenlänge laut Google Maps 12,8 Kilometer ein halbwegs trainierter Jogger schafft das in einer Stunde.
..., wie in Ichenhausen ein öffentlicher Redebeitrag nicht öffentlich wurde:
Eine Tragikomödie in drei Akten und einem Epilog
Ort: Rathaus Ichenhausen / der Verlauf der Handlung erstreckt sich über
mehrere Stadtratssitzungen
1. Akt: Nötigung und Schweigen
Zu Beginn der öffentlichen Stadtratssitzung am 08.10.2019 las der Zweite Bürgermeister von seinem Manuskript einen Redebeitrag ab, was laut Tagesordnung nicht vorgesehen war. Ihm war weder zuvor das Wort erteilt worden noch wurde er wegen seines Verhaltens zur Ordnung gerufen.
Dieser Vorgang war aber dann im Protokoll, das auf der Webseite der Stadt Ichenhausen veröffentlicht wurde, nicht zu lesen, was auf Nachfrage damit begründet wurde, dass dies kein Tagesordnungspunkt war.
Die abwegige Logik, dass Äußerungen, die laut Tagesordnung nicht vorgesehen waren, deswegen „nicht öffentlich“ wären, kann die LIB nicht teilen. Deshalb hier Auszüge aus der Stellungnahme des Zweiten Bürgermeisters, wie sie nicht im veröffentlichten Protokoll stehen:
„Ihr Verhalten in der letzten Stadtratssitzung, Herr Abt, muss ich persönlich als unannehmbar, sogar verwerflich bezeichnen. So war im Artikel in der Günzburger Zeitung vom 08.08.2019 die Überschrift zu lesen: ,Georg Abt geht nach öffentlicher Stadtratssitzung (06.08.2019)’. (...)
Durch Ihre Äußerung und Ihr Verhalten, Herr Abt, ist die gute Arbeit, die unsere Verwaltung leistet, herabgewürdigt worden. Diese Abwertung, die durch Sie erfolgte, halte ich für anmaßend und deshalb fordere ich Sie auf, sich hierfür zu entschuldigen.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, künftig auf derart populistische Aktionen zu verzichten. (...)“
Hintergrund dieses Spektakels: Bei einer internen Besprechung, zu der der Erste Bürgermeister geladen hatte, sollte wie gewohnt vorab über Themen informiert werden, die in den Ausschüssen zu behandeln waren. Da fragte der Zweite Bürgermeister die Stadträtin Gabriele Walter, ob sie denn bei der Kommunalwahl 2020 auf einer anderen Liste als die der SPD kandidieren wolle. Als Frau Walter dies bejahte, erklärte der Zweite Bürgermeister, dass nunmehr eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei und nötigte wiederholt die Stadträtin, den Raum zu verlassen. Die anderen anwesenden Stadträte und der Erste Bürgermeister nahmen dieses Verhalten des Zweiten Bürgermeisters widerspruchslos hin.
Die Folge davon war und ist, dass Mitglieder des Stadtrates, denen vor allem der Zweite Bürgermeister nicht großherzig sein Vertrauen schenkt, von Informationen, nichtöffentliche Angelegenheiten betreffend, ausgeschlossen werden. Deshalb hatte Stadtrat Georg Abt die Stadtratssitzung verlassen.
(Man möge nun selbst entscheiden, wer und was hier „unannehmbar“, „verwerflich“, „populistisch“ ist.)
2. Akt: Wie ein Zweiter Bürgermeister den Rauswurf der Kulturreferentin begründet (eigentlich gar nicht)
Nun wurde der Zweite Bürgermeister mehrfach aufgefordert, zu erklären, was ihn dazu veranlasst habe, eine vom Ersten Bürgermeister eingeladene Stadträtin des Rathauses zu verweisen. Die Antwort: „Da gab es einen Beschluss“.
Erst ein erstauntes Schweigen, darauf ungläubiges Kopfschütteln und dann die Frage, wer denn dies beschlossen habe und wann dies geschehen sei. Raunen im Saal, aber keine Antwort, obwohl alle Anwesenden ja irgendwie an diesem Beschluss hätten beteiligt sein müssen.
Das Thema sei durch und damit erledigt, war nun zu hören.
3. Akt. und letzter Akt der Tragikomödie: Was soll’s?
Es geht um eine anstehende Investition, nicht gerade wenig, so zwischen 150.000 und 200.000 Euro. Der zweite Bürgermeister ist der Meinung, dass dieses Vorhaben nicht von Ratsmitgliedern in Augenschein genommen werden braucht.
Rückfragen werden als Nörgelei abgetan und mit Beleidigungen gewürzt. Der erste Bürgermeister, immerhin hat er die Sitzung zu leiten, schweigt und verzichtet auf jeden Ordnungsruf.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird beim Landratsamt eingereicht, doch auch auf wiederholte Nachfrage keine Antwort, vorläufiges Ende dieser Tragikomödie.
Epilog: „Über die Dienstaufsichtsbeschwerde lernen junge Juristen aber schon im ersten Semester den Spruch: formlos, fristlos, nutzlos." (Heribert Prantl,. SZ vom 08.04.2010 )
Und deshalb: Demokratie braucht Opposition.
..., dass Reichspräsident Hindenburg aus der Ehrenbürgerliste der Stadt Berlin entfernt wird. Das hat das Berliner Abgeordnetenhaus Ende Januar 2020 beschlossen. (Hitler wurde die Ehrenbürgerschaft schon 1948 aberkannt.)
Aber jetzt müsste doch ein Aufschrei des Entsetzens durch Ichenhausen gehen, da man hier ja der festen Überzeugung ist, dass eine solche Streichung von der Ehrenbürgerliste „rechtswidrig“ wäre (so der Bürgermeister).
Man sollte dann doch die Berliner rot-rot-grüne Mehrheit wegen dieses Rechtsbruchs verklagen, auch auf die Gefahr hin, sich noch einmal lächerlich zu machen.
Es sei auch darauf verwiesen, dass es die Bayerische Gemeindeordnung nach Art 16 (2) erlaubt, „die Ernennung zu Ehrenbürgern wegen unwürdigen Verhaltens (zu) widerrufen“. Es ist nicht vorstellbar, dass eine vorgeordnete Behörde einen solchen Beschluss des Stadtrats zu Hitler gerügt und eine Rücknahme verlangt hätte.
..., dass der Stadtjugendpfleger auf seinem facebook-Account kundtut, ihn koste das SPD-Logo auf dem Plakat, das für die Wiederwahl von Bürgermeister Strobel wirbt, Überwindung“. Wäre ihm vielleicht das Logo einer anderen Partei lieber gewesen?